Winterzeit
Winterzeit
Es ist wieder einmal so weit: Die Winterzeit steht an. Und passend möchten wir Ihnen hier Infos zu diesem Thema geben.
Wasserrohrbruch – Wasserschaden
Bei einem Wasserrohrbruch ist sofort der Zulauf abzusperren. Absperrmöglichkeiten sind bei allen Bauten im Keller meistens in der Nähe der Wasseruhr, bei Neubauten oft auch in der Wohnung vorhanden. Mieter und Hauswarte sollten daher wissen, wo sich die Absperrorgane befinden. Bei diesen Schäden kann auch die Feuerwehr nicht mehr tun.
Ausgelaufenes Wasser kann vom Fußboden mit Müllschaufel, Scheuerlappen und Eimer aufgenommen werden. Pumpen der Feuerwehr können erst eingesetzt werden, wenn größere Wassermengen ausgelaufen sind, die einige Zentimeter hoch stehen und wichtige Güter gefährdet sind. Wegen der Brandgefahr sollten eingefrorene Wasserrohre nicht mit offener Flamme aufgetaut werden, sondern mit heißen Lappen. Vor dem Auftauen einer jeden Leitung ist der Zulauf abzusperren.
Glatteis
Durch Regen bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt kann es zu überfrierender Nässe und somit zu extremen Glatteis kommen.
Bitte verwenden Sie geeignetes Schuhwerk und nehmen Sie bei Glätte die Hände aus den Jacken- bzw. Manteltaschen, lassen Sie Ihren Aktenkoffer für einen Tag im Büro oder zuhause, so haben Sie die Hände frei um sich bei einem Sturz abstützen zu können. Meiden Sie ungestreute, ungeräumte oder abschüssige Gehwege oder Straßen. Verzichten Sie auf Ihr Auto. Nutzen Sie nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel.
Bitte denken Sie daran, auch für die Rethmarer Feuerwehr herrscht Glatteis, sodaß sich die Fahrzeiten zu den Unfallstellen und anschließend in die Krankenhäuser vervielfachen.
Betreten von Eisflächen
Wir warnen dringend davor, Eisflächen auf Gewässern vor der Freigabe durch die zuständigen Behörden zu betreten. Zugefrorene Seen, Flußläufe, Kanäle und Teiche dürfen auch dann nicht betreten werden, wenn nach der Freigabe von zugefrorenen Gewässern die Temperaturen über mehrere Tage nur wenige Grad Celsius unter dem Gefrierpunkt liegen. Ist eine Person im Eis eingebrochen, ist sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr sollte mit als geeignet erscheinenden Mitteln versucht werden, zu helfen. Doch sichern Sie sich dabei ausreichend ab, damit Sie nicht hinterher auch zu den zu rettenden Personen gehören!